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Wein aus Spanien

Spanien

Der Weinanbau in Spanien hat eine lange und uralte Tradition, bereits 3000 Jahre v. Chr. wurden Reben kultiviert. Die Phöniker gründeten um 1100 v. Chr. die Stadt Gadir (das heutige Cádiz) und betrieben regen Handel mit Wein im Mittelmeerraum. Die erste Blütezeit gab es 200 v. Chr., denn die Römer liebten den Wein aus Baetica (Andalusien). Die Entwicklung wurde durch den Einfall der Mauren im Jahre 711 gestoppt. Aus religiösen Gründen rodeten die Moslems große Teile der Weinberge oder erlaubten nur die Produktion von Rosinen. Aber sie brachten die Kunst der Destillation mit. Erst nach 700 Jahren gelang den Christen die Rückeroberung und mit dem Vordringen nach Süden legten sie neue Weinberge an. Wie in vielen anderen Ländern waren es zumeist Mönche, die in der Nähe ihrer Klöster Reben zur Bereitung von Messwein pflanzten. Im Laufe der folgenden Jahrhunderte entwickelte sich der Weinbau zu einem wichtigen Wirtschafts- und Exportzweig. Ab Anfang des 16. Jahrhunderts brachten die Konquistadoren riesige Mengen an Wein in das neuentdeckte Amerika. Die Spanier pflanzten dort auch in vielen Gebieten europäische Rebstöcke an und initiierten damit den Weinbau auf diesem Kontinent. Sie leisteten damit einen bedeutenden Beitrag in vielen Ländern der Neuen Welt.

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts fiel die Reblaus auch in Spanien ein und zerstörte die meisten Rebflächen. Aber Rioja blieb vorerst verschont und als der Schädling Anfang des 20. Jahrhunderts auch dieses Gebiet erreichte, waren schon die meisten Weingärten mit veredelten Rebstöcken bepflanzt. Die Franzosen konnten durch die von der Reblaus zerstörten Weingärten die Nachfrage nach Wein im eigenen Land nicht mehr decken. Zuerst kauften französische Händler große Mengen Wein in Spanien, später wanderten viele französische Winzer nach Spanien aus und begannen Weinbau zu betreiben. Ihre ausgefeilte Kellertechnik prägte den Weinbau nachhaltig bis heute. Politische Unruhen Anfang der 1930-er-Jahre mündeten schließlich in den spanischen Bürgerkrieg und endeten 1939 mit dem Sieg der Nationalisten unter General Franco. In dieser Zeit wurden Rebflächen und Kellereien zerstört. Nach der Öffnung der Grenzen und dem Beitritt zur EU im Jahre 1986 gab es im spanischen Weinbau einen Neubeginn. Ab 1960 begann ein großer Boom mit den urtypisch spanischen Weinen Rioja und Sherry. Heute ist Spanien eines der dynamischsten Weinländer der Welt. Mit knapp 1,2 Millionen Hektar Rebfläche und 43 Millionen Hektoliter Wein jährlich (Status 2004) liegt Spanien im absoluten Spitzenfeld und rittert mit Italien und Frankreich ständig um den ersten Platz.

Spanien ist (nach der Schweiz und Albanien) eines der gebirgigsten Länder Europas. Das Land wird von großen Flussadern durchzogen, die Wasser für die Weingärten liefern. Dies sind Ebro und Duero im Norden, der Tajo (Tagus) im Westen, der Guadiana im Süden sowie Júcar und Turia im Osten. Spanien gliedert sich grob in drei Klimazonen. Im so genannten "grünen Spanien" im Norden mit den Regionen Aragonien, Asturien, Baskenland, Galicien, Kantabrien, Katalonien, Navarra und La Rioja gibt es eine hohe Niederschlags-Menge mit heißen Sommern und kalten Wintern. Im Zentrum liegt das ausgedehnte Zentalplateau Meseta (Tafelland) mit den Regionen Extremadura und La Mancha. Es ist durch extrem heiße Sommer, sehr kalte Winter und geringen Niederschlag geprägt. Die dritte Zone ist der Küstenstrich mit dem südlichen Katalonien, der Levante und Andalusien. Hier lindern die Brisen vom Meer die heißen Sommer, aber es gibt ebenfalls wenig Regen. Angeblich gibt es über 600 kultivierte Rebsorten, aber viele autochthone werden nur lokal verwendet. Die weiße Airén ist mit rund 300.000 Hektar die häufigste Kelter-Rebsorte der Welt. Die 15 häufigsten Sorten mit rund 70% der Gesamtrebfläche sind (Status zum Teil 2004):


Ein neues Klassifizierungs-System mit kontrollierter Ursprungs-Bezeichnung wurde im Jahre 1970 eingeführt, das sich am italienischen und französischen Weingesetz orientiert. Rund die Hälfte der Rebfläche hat bis dato DO-Status. Rund 70% der spanischen Produktion entfallen auf einfache Konsum- oder Tafelweine. Über der Qualitäts-Bezeichnung „Denominación de Origen” steht der Name der DO (zum Beispiel Alicante, Ribera del Guadiana oder Tarragona), nur beim Schaumwein Cava und beim Sherry gibt es eine Ausnahme, da sprechen die Namen sozusagen für sich.
Das spanische Zentralorgan für alle Qualitätsweine ist das INDO (Instituto Nacional de Denominaciónes de Origen), wobei für jedes einzelne DO-Gebiet eine eigene Aufsichtsbehörde, die „Consejo Regulador” zuständig ist. In dieser sitzen Vertreter der Winzer, Produzenten, Händler und des Landwirtschafts-Ministeriums, sowie Biochemiker. Diese Behörde definiert mit dem „Reglamento” die zugelassenen Rebsorten, die erlaubten Unterlagen, den Ertrag in Hektoliter per Hektar, die Bestockungs-Dichte, den Rebschnitt und die Herstellungs-Methoden (Reifetechnik, Alkohol-Gehalt, Restzucker, Trockenextrakt-Werte). Außerdem entscheidet die Behörde auch über Neuanpflanzungen. Erst nach organoleptischer Prüfung der Weine durch einen Ausschuss des Consejo wird das Etikett freigegeben. Die einzelnen Qualitäts-Stufen sind:

Vino de Mesa (VdM): Entspricht der untersten EU-Stufe Tafelwein. Im Allgemeinen ein Verschnitt von Weinen aus verschiedenen Regionen. Auf dem Etikett steht „Vino de Mesa, Product of Spain” und zumeist ein Markenname, es darf jedoch kein Jahrgang und keine Ursprungs-Bezeichnung angeführt werden. Es gibt aber offiziell genehmigte Ausnahmen, indem man nach „Vino de Mesa” eine Region oder Provinz, die aber keinesfalls eine der offiziell klassifizierten DO´s sein darf, sowie auch den Jahrgang anführt.

Vino de la Tierra (VdlT): Entspricht der EU-Stufe Landwein. Ein Vino de Mesa mit Erwähnung „Vino de la Tierra” muss die geographische Herkunft und die verwendeten Rebsorten ausdrücken. Ein Mindest-Alkohol-Gehalt ist definiert. Es gibt eine organoleptische Prüfung. Auf dem Etikett muss Gebiet oder Gemeinde angeführt sein, zum Beispiel „Vino de la Tierra de La Mancha”. Es gibt es etwa 30 klassifizierte Zonen.

Indicación Geográfica Viñedos de España: Im August 2006 neu eingeführte Ursprungs-Bezeichnung für Qualitätswene besonderer Anbaugebiete. Diese darf für Landweine, Likörweine, Weine aus überreifen Trauben sowie Perlweine verwendet werden, wenn sie aus als Vino de la Tierra klassifizierten Gebieten kommen. Die Bezeichnung ist - auch regional übergreifend - für elf autonome Regionen, die Balearen und die Kanarischen Inseln möglich; einige Gemeinden sind ausgeklammert. In den vier Regionen Baskenland, Galicien, Kastilien-León und La Rioja wird dies auf ausdrücklichen Wunsch der zuständigen Regional-Regierungen nicht umgesetzt. Die Weißweine müssen zumindest 11% vol Alkohol-Gehalt und 4 g/l Säure, die Rotweine zumindest 12% vol und 4 g/l aufweisen.

Vino de Calidad con Indicación Geográfica (VCIG): Ein Vino de la Tierra (Landwein) mit kontrollierter Ursprungs-Bezeichnung. Diese neue Qualitätsstufe wurde ab 2003 nach Vorbild des italienischen IGT eingeführt. Sie ist die Vorstufe zu DO.


Denominación de Origen (DO): Entspricht dem italienischen DOC und dem französischen AOC. Das betreffende Gebiet muss zumindest fünf Jahre als „Vino de Calidad Indicación Geográfica” definiert gewesen sein. Die Trauben müssen aus dem angegebenen Bereich stammen, der über ein „erhöhtes Prestige” verfügen muss. Die besonderen Eigenschaften müssen durch die geographische Herkunft bedingt sein. Es muss eine „Consejo Regulador” geben. Mit Stand 2008 gibt es 65 klassifizierte DO-Bereiche.

Denominación de Origen Calificada (DOCa): Entspricht dem italienischen DOCG. Diese höchste Klasse wurde 1988 eingeführt. Sie wird nur an Weine aus herausragenden Bereichen vergeben, deren Produktion besonders sorgfältig kontrolliert wird. Die Trauben müssen von eingetragenen Weinbergen stammen. Der Bereich muss zumindest zehn Jahre DO-Status besessen haben. Es gibt eine rigorosere Auswahl der Rebsorten, niedrigere Ertrags-Grenzen und striktere Ausbau-Vorschriften. Die Weine müssen mehrere Jahre hintereinander gleichbleibend hohe Qualität unter Beweis stellen. Es gibt eine analytische und eine organoleptische Prüfung. Die Weine dürfen nur in Flaschen als Erzeuger-Abfüllung in den Handel kommen. Erst zwei Gebiete wurden bisher klassifiziert, nämlich Rioja im Jahre 1991 und Priorato im Jahre 2001. Als nächster Kandidat wird Ribera del Duero bezeichnet.

Vino de Pago: Diese 2003 neu eingeführte Qualitätsstufe bezeichnet Weine aus besonderen Einzellagen. Als „Pago” gilt ein Landstrich mit edaphischem Charakter (bodenabhängige, klimatische bedingte Vegetation). Er muss ein eigenes Mikroklima aufweisen, das ihn von seiner Umgebung unterscheidet. Die Lage muss traditionell dafür bekannt sein, besondere Weinqualitäten hervorzubringen (der Name soll seit zumindest fünf Jahren schon verwendet worden sein, um besondere Weine zu benennen). Die Lage darf weder gleich groß oder größer sein als der Gemeindebezirk, in dem sie liegt. Es muss ein Qualitäts-Kontrollsystem geben, das zumindest die Richtlinien für eine DOCa erfüllt. Befindet sich die gesamte Lage innerhalb einer DOCa, so darf die Bezeichnung „Vino de Pago Calificado” verwendet werden, wenn die DOCa-Anforderungen erfüllt sind. Ein Pago muss also nicht unbedingt innerhalb eines DO- oder DOCa- Bereiches liegen.

Auf dem Flaschen-Etikett gibt es diverse Hinweise, zum Beispiel über den Süßigkeitsgrad (seco = trocken, semiseco = halbtrocken, abocado = halbsüß, dulce = süß), die Weinart (Cava = Schaumwein, Clarete = hellroter Wein, Tinto = dunkler Wein, Rosado = Roséwein, Generoso = Aperitif oder Dessertwein). Traditionellerweise werden spanische Weine erst dann zum Verkauf freigegeben, wenn sie trinkreif sind. Für jeden Weintyp ist genau festgelegt, wie lange er im Holzfass bzw. in der Flasche reifen muss. Von Spitzen-Weingütern werden die Reifezeiten sehr häufig weit überschritten. Die folgenden Vorgaben beziehen sich auf Rotweine - die Weißweine und Roséweine müssen jeweils nur sechs Monate im Fass reifen und dürfen jeweils ein Jahr früher in den Handel kommen - bei beiden gibt es jedoch nur selten Reservas oder Gran Reservas.

Joven: Bezeichnung für einen Jungwein, der bereits im Jahr nach der Weinlese verkauft wird und nur kurz (maximal sechs Monate) oder überhaupt nicht im Fass gereift ist. Diese Weine sind für den sofortigen Verbrauch bestimmt.

Crianza: Dies bedeutet wörtlich „Erziehung” (= Ausbau). Diese Weine müssen zumindest 24 Monate gereift sein, davon sechs Monate im Eichenfass und 18 Monate in der Flasche. Siehe auch unter Crianza.

Reserva: Diese Weine müssen zumindest 36 Monate gereift sein, davon zumindest 12 Monate im Eichenfass und den Rest in der Flasche. Diese Bezeichnung ist DO- und DOCa-Weinen vorbehalten. Siehe auch unter Reserva.

Gran Reserva: Diese Weine müssen zumindest zumindest 60 Monate gereift sein, davon zumindest zumindest 18 Monate (bis 2005 waren es 24) im Eichenfass und den Rest in der Flasche. Diese Bezeichnung ist DO- und DOCa-Weinen vorbehalten.

Alterungs-Klassifikation: Unabhängig der Bestimmungen für Crianza, Reserva und Gran Reserva gibt es Bezeichnungen, die abhängig der Alterung und Ausbauart verwendet werden dürfen. Dies sind Añejo (24 Monate), Noble (18 Monate) und Viejo (36 Monate). Es ist zu bemerken, dass diese Bezeichnungen in Spanien nicht unumstritten sind, da sie mit höherem Alter eines Weines diesem a priori eine „bessere Qualität” attestieren.